Auswertungshilfe zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz
und Bewertung des Hilfebedarfs



Richtlinien (Abschrift)



Richtlinie zur Feststellung von
Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und

zur Bewertung des Hilfebedarfs
vom 22.03.2002 1
geändert durch Beschlüsse vom 11.05.20062 und 10.06.2008 3

Der AOK - Bundesverband,
der Bundesverband der Betriebskrankenkassen,
der IKK - Bundesverband,
der Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen,
die Knappschaft,
der Verband der Angestellten Krankenkassen e. V. und
der AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V.

- handelnd als Spitzenverbände der Pflegekassen -

der Verband der privaten Krankenversicherung e. V.

haben unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene, der maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen auf Bundesebene und des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen

aufgrund der §§ 45a Abs. 2, 45b Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit § 122 Abs. 2, § 53a Nr. 2 SGBXI sowie §213 SGB V

am 22.03.2002, geändert durch Beschlüsse vom 11.05.2006 und 17.06.2008 gemeinsam und einheitlich die Richtlinie zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und zur Bewertung des Hilfebedarfs beschlossen.


1 Dem Verfahren zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz vom 22.03.2002 hat das BMG mit Schreiben vom 01.08.2002 - Az.: 123 - 43371/3 - die Zustimmung erteilt.

2 Dem Verfahren zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz in der geänderten Fassung vom 11.05.2006 hat das BMG mit Schreiben vom 21.06.2006 - Az.: 233- 43371/3 - die Zustimmung erteilt. Das Verfahren zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz findet mit Wirkung vom 01.09.2006 Anwendung.

3 Der Richtlinie zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und zur Bewertung des Hilfebedarfs vom 22.03.2002 in der geänderten Fassung vom 10.06.2008 hat das BMG mit Schreiben vom 26.06.2008 - Az.: 233-43371/13 - die Zustimmung erteilt. Die Richtlinie zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und zur Bewertung des Hilfebedarfs findet mit Wirkung vom 01.07.2008 Anwendung und gilt - entsprechend dem o. a. Schreiben des BMG - zunächst bis zum 30.06.2010.