Auswertungshilfe zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz
und Bewertung des Hilfebedarfs



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1. Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz)Hilfe
2. Verkennen od. Verursachen gefährdender SituationenHilfe
3. unsachgerechter Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potentiell gefährdenden SubstanzenHilfe
4. tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der SituationHilfe
5. Im situativen Kontext inadäquates VerhaltenHilfe
6. Unfähigkeit die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmenHilfe
7. Unfähigkeit zu erforderlichen Kooperation bei therapeut. oder schützenden MaßnahmenHilfe
8. Beeinträchtigung des Gedächtnisses, die zu Problemen bei der Bewältigung v. soz. Alltagsleistungen gef. habenHilfe
9. Störung des Tag-/Nacht- RhythmusHilfe
10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturierenHilfe
11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in AlltagssituationenHilfe
12. Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales VerhaltenHilfe
13. Zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit,Hilflosigkeit oder HoffnungslosigkeitHilfe
Ich habe die zugrundegelegte Richtlinie gelesen.

Rechtliche Hinweise:


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Zugrundegelegt wurde die

Richtlinie zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und zur Bewertung des Hilfebedarfs
vom 22.03.2002

geändert durch Beschlüsse vom 11.05.2006 und 10.06.2008


der Spitzenverbände der Pflegekassen
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